Fragen und Antworten

Alles was Sie über den IKtW e.V. wissen müssen

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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den IKtW e.V. und Wohnungsbaugenossenschaften.

Der IKtW wurde von Freiberuflern, einer Architektin, einem Techniker, einem IT-Spezialisten, einem Rechtsanwalt und weiteren unabhängigen Personen aus der Bauwirtschaft im Jahr 2024 gegründet.
Ziel war die Schaffung von langfristig preiswerten und nachhaltigen Wohnraum durch die Gründung neuer Wohnungsbaugenossenschaften und der Übernahme bestehender Mietkomplexe mit Hilfe der Ausnutzung aller Kostensenkungspotenziale. Der ursprüngliche Genossenschaftsgedanke sollte durch die Förderung kleinerer Wohnungsbaugenossenschaften verstärkt zur Geltung kommen.
Die Aufgaben des Vereins liegen insbesondere in: der Öffentlichkeitsarbeit (Aufklärung über Möglichkeiten der Gründung von Wohnungsbaugenossenschaften sowie die Umwandlung von Miethäusern in Wohnungsbaugenossenschaften), der Marktanalyse neuer Standorte, der Zusammenführung von Interessenten und Dienstleistern, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten, Informationen über den kostengünstigen Bau sowie die Reduzierung von Nebenkosten, und Informationen über die Chancen und Risiken einer Beteiligung an einer Genossenschaft.
Aufbau einer Datenbank von interessierten Personen für eine Wohnung in einer Wohnungsbaugenossenschaft, von Dienstleistern für zu gründende Wohnungsbaugenossenschaften, und von Immobilien, die für eine neue Wohnungsbaugenossenschaft geeignet sind.
Kurzgefasste objektive Beiträge für die Beurteilung und Umsetzung von Vorhaben. Diese Beiträge sollen zumindest enthalten: eine Checkliste, für wen der Beitrag eine wichtige Rolle spielen kann, eine Checkliste für die Vorgehensweise bei der Umsetzung, zuverlässige Ansprechpartner für den Fall weiterer Fragen, und Hinweise auf weitere objektive Informationsquellen.
Berichte über erfolgreiche und weniger erfolgreiche Projekte, Berichte um neue Partner zu finden, und Vorstellung neuer Standorte.
Workshops zur Schulung von Interessenten und Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen.
Außerordentliches Mitglied in dem Verein kann grundsätzlich jeder unabhängig von der Herkunft und Weltanschauung werden, der die Grundsätze des Vereins akzeptiert. Das betrifft auch Freiberufler, Organisationen oder Unternehmen, die Räume in einem Genossenschaftsgebäude nutzen wollen, z.B. Kita oder Seniorenzentrum. Die außerordentlichen Mitglieder werden den jeweiligen neuen Wohnungsbaugenossenschaften automatisch vorgeschlagen, wenn die Kriterien mit den Zielen der betreffenden Wohnungsbaugenossenschaft übereinstimmen. Eine Bewerbung bei mehreren Wohnungsbaugenossenschaften ist zulässig.
Verbindliche Kosten von Seiten des IKtW sind nur die jährlichen Mitgliedsbeiträge. Freiwillige Gebühren können z.B. für die Teilnahme an Workshops anfallen. Gegenüber den Genossenschaften entstehen nur Kosten, wenn der Bewerber sich ausdrücklich für die Zahlung bestimmter Beträge, z.B. die Einlage, verpflichtet.
Die Höhe der notwendigen Einlage wird durch die jeweilige Wohnungsbaugenossenschaft festgelegt. Sie beträgt i.d.R. 30% der anteiligen Kosten. Die Finanzierung kann erfolgen durch: Eigenmittel, Bausparmittel, oder Darlehen. Für die selbstgenutzte Wohnung gibt es besonders günstige langfristige Darlehen, z.T. unter 1% p.a. Unsere Partner können Ihnen bei der Entwicklung eines Finanzierungsplans behilflich sein.
Der Kredit für den KfW Förderkredit (134) wird grundsätzlich über die eigene Hausbank beantragt. Unsere Partner unterstützen Sie gerne auf Wunsch bei der Beantragung.
Dies kann aus den unterschiedlichsten Gründen erfolgen, so z.B. wegen zu hohem Alter. Unsere Partner arbeiten ständig an neuen Modellen, so z.B. über Bürgschaften oder einen Finanzinvestor, der meine Einlage für mich einzahlt und nach meinem Auszug das Recht der Übernahme der Wohnung erhält.
Die Höhe der Verzinsung meiner Einlage wird durch die jeweilige Wohnungsbaugenossenschaft festgelegt. Die Höhe der Verzinsung kann durch gesetzliche Rahmenbedingungen und die jeweiligen Förderdarlehen begrenzt werden. Wir schlagen eine Verzinsung von 5% p.a. vor.
Die Zinsen für meine Einlage können dazu genutzt werden, den hierfür erhaltenen Kredit zu bedienen, indem man die Zinszahlungen direkt an die finanzierende Bank unwiderruflich abtritt. Nach der Tilgung der Einlage werden die Zinsen an den Einleger gezahlt. Die Verzinsung ist unabhängig von der Gewinnbeteiligung der jeweiligen Wohnungsbaugenossenschaft.
Der IKtW finanziert seine Dienstleistungen grundsätzlich über die jährlichen Mitgliedsbeiträge. Für weitere Dienstleistungen, wie freiwillige Workshops, können Gebühren verlangt werden.
Der IKtW sucht ständig nach neuen Standorten bzw. Projekten und schlägt diese nach einer Kurzanalyse den Mitgliedern vor. Personen, Organisationen oder Unternehmen, die ein Interesse haben, eine Wohnungsbaugenossenschaft zu gründen, können ihr realisierbares Vorhaben auf der Internetplattform des IKtW vorstellen.
Im Falle des Verkaufs eines Miethauses besteht die Möglichkeit, dass von den Mietern eine Wohnungsbaugenossenschaft gegründet wird, die anschließend das Miethaus kauft. Die hierfür gegründete Initiativgruppe sollte im Voraus klären, ob die überwiegende Zahl der Mieter an der Gründung interessiert ist.
Die Einlage kann grundsätzlich nach dem Ausscheiden aus der Wohnungsbaugenossenschaft verkauft werden. In der Regel erfolgt der Verkauf an den Nachfolger meiner Wohnung. Die Einzelheiten legt die Satzung der jeweiligen Genossenschaft fest.
Grundsätzlich sollte auch das Recht auf eine Wohnung bzw. Räume vererbt werden können. Dies wird jedoch in der Genossenschaftsatzung geregelt. In der Regel wird verlangt, dass der Nachfolger ebenfalls Mitglied der Wohnungsbaugenossenschaft wird.
Das Recht auf Untervermietung wird durch die Satzung der Wohnungsbaugenossenschaft bzw. auch durch bestimmte Darlehen oder Zuschüsse geregelt. Eine zeitweilige Untervermietung z.B. für längere Auslandsaufenthalte aufgrund beruflicher Verpflichtungen sollte zugelassen werden.
Bei der Finanzierung muss zwischen bestimmten Phasen unterschieden werden: Vorlauf- und Erwerbskosten bis zur Ermittlung der konkreten Kosten, die Bau- und Errichtungskosten (30% von den Einlegern finanziert, 70% durch Darlehen), die laufenden Kosten (Zins und Tilgung für die Kaltmiete sowie Umlagen für die Warmmiete), und Kosten für ungewöhnliche Vorkommnisse.

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