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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen IKTW e.V. Interkulturelles Wohnen

§ 1 Zweck und Ziel des Vereins

Ziel des Vereins ist die Schaffung von langfristig preiswerten und nachhaltigen Wohnraum durch die Förderung interkultureller Wohnungsbaugenossenschaften. Durch die Wohnungsbaugenossenschaften wird eine langfristige Mietsicherheit ohne spekulative Erhöhungen der Kaltmiete gewährleistet. Die Schaffung kleinerer Wohnungsbaugenossenschaften ermöglicht ein Mitgestaltungsrecht innerhalb des jeweiligen Projekts und in dem unmittelbaren Umfeld. Der Verein übernimmt dabei nur die Vorbereitungsarbeiten wie die Suche nach neuen Projekten und Interessenten für die jeweilige neue Wohnungsbaugenossenschaft und ist im Übrigen nicht geschäftlich tätig, soweit dieses nicht durch die Satzung des Vereins ausdrücklich zugelassen ist.

§ 2. Zielgruppe

Zielgruppe sind Menschen aller Herkunft und Weltanschauung, die die Rahmenbedingungen für die Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften erfüllen. Außerdem sollen Infrastrukturangebote einbezogen werden, um das Wohnumfeld lebenswerter zu gestalten.

§ 3 Suche und Auswahl von neuen Projekten

Der IKTW e.V. sucht ständig nach interessanten Projekten, die sich für eine neue Wohnungsbaugenossenschaft eignen. Dabei wird gerne auch auf Vorschläge von Mitgliedern bzw. Interessenten eingegangen. Die Projekte sollen eine Größe haben, die ein demokratisches Zusammenleben und Zusammenwirken der Mitglieder fördern und ermöglichen. Sobald ein derartiges Projekt/ Immobilie gefunden wurde, wird ein Rohkonzept für das jeweilige Projekt entwickelt und alle außerordentlichen Mitglieder und Interessenten, die sich bei der Registrierung hierfür beworben haben, davon informiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das endgültige Konzept wird letztlich von der dann gegründeten Wohnungsbaugenossenschaft unter Beteiligung der Mitglieder entwickelt.

§ 4 Zusammenführung von zukünftigen Gesellschaftern

Der IKTW e.V. benutzt seine Datenbank, um Personen, die ein Interesse an der Zuteilung einer Wohnung im Rahmen einer neuen Wohnungsbaugenossenschaft haben, zusammen zu bringen. Dabei wird zwischen ‚außerordentlichen Mitgliedern‘ und ‚Interessenten‘ unterschieden. Die Registrierung als ‚Interessent‘ ist kostenfrei und auch nicht an sonstige Bedingungen geknüpft. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist mit einem geringen monatlichen Mitgliedsbeitrag verbunden. Außerordentliche Mitglieder haben das Recht der Teilnahme an Mitgliederversammlungen und dort ein Rederecht.

§ 5 Kostensenkung für ein nachhaltiges und kostengünstiges Wohnen

Der Fokus auf eine Ausnutzung aller bestehenden Kostensenkungspotenziale betrifft sowohl die Herstellungskosten als auch die laufenden Kosten. Durch die Nutzung staatlicher Fördermittel bzw. Darlehen sowie durch die Möglichkeit der Mitarbeit bei der Fertigstellung der jeweiligen Wohneinheit sollen die Herstellungskosten erheblich gesenkt werden. Durch eine effiziente Gestaltung und Berücksichtigung der Langlebigkeit und Umweltfreundlichkeit von Produkten und Verfahren sollen die Mietnebenkosten gering gehalten werden. Durch eine Zusammenfassung der Verwaltungsaufgaben unterschiedlicher Wohnungsbaugenossenschaften sollen die laufenden Kosten gesenkt werden.

§ 6 Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen

Interesse an einer Wohnung in einer Wohnungsbaugenossenschaft können ganz unterschiedliche Personen, Familien oder Personengruppen haben. Das können ältere Menschen, die schon eine altersgerechte Wohnung suchen, Menschen mit Behinderungen oder kinderreiche Familien oder auch Wohngemeinschaften sein, was schon in der Bauplanung berücksichtigt werden muss. Aus diesem Grund müssen diese Aspekte auch in der Auswahl der Bewerber berücksichtigt werden.

§ 7 Entscheidung für ein neues Projekt

Sollten grundsätzlich ausreichend qualifizierte Interessenten bzw. außerordentliche Mitglieder für ein neues Wohnungsbauprojekt vorhanden sein, sodass man von einer Finanzierung und Umsetzung ausgehen kann, erfolgt eine Detailprüfungen des Projekts inklusive der unterschiedlichen Verwendungszwecke und der Aufteilung des Gebäudes. Dazu gehören auch die Klärung der baurechtlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen inklusive einer Bauvoranfrage.

§ 8 Ermittlung des konkreten Finanzbedarfs

Der Gesamtfinanzbedarf setzt sich insbesondere zusammen aus:

Erwerbskosten (Immobilie) Baukosten Ausstattung Kosten für Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft Verwaltungskosten Vorlauf- und Anlaufkosten Liquiditätsreserve

§ 9 Gesamtfinanzierung

Die Gesamtfinanzierung erfolgt durch Darlehen und Zuschüsse an die Wohnungsbaugenossenschaft Einlage des jeweiligen Bewerbers Eigenleistungen der Bewerber Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen oder/ und geförderte Darlehen ist die Geschlossenheit der Finanzierung. Aus diesem Grund müssen im Voraus gesicherte Kostenschätzungen bzw. Kostenvoranschläge vorliegen und es muss der wahrscheinliche Zeitrahmen für den Bau geklärt sein. Dies erfolgt im Rahmen einer Zwischenfinanzierung mit Hilfe eines Vertragspartners.

§ 10 Finanzierung der Einlage des Bewerbers

Die notwendige Einlage durch den Bewerber kann eine Bareinlage oder durch ein ggf. gefördertes (KfW) Darlehen erfolgen. Weiterhin kann die finanzielle Einlage u.U. durch Eigenleistungen oder durch eine individuelle Förderung (z.B. behindertengerechte Ausstattung) des Bewerbers reduziert werden. Die Berechnung der notwendigen Einlage erfolgt auf der Berechnung der Gesamtkosten sowie des Anteil des Bewerbers insbesondere auf der Basis der Größe und Ausstattung der Wohnung bzw. sonstiger Einheit. Die erstmals ermittelte anteilige Einlage kann sich durch Sonderwünsche des jeweiligen Bewerber und durch unvorhergesehene Kostensteigerungen erhöhen. Die Bewerber werden auf Wunsch bei der Beantragung der Darlehen bzw. Fördermittel durch vom IKTW e.V. empfohlenen Dienstleister unterstützt.

§ 11 Einlagen bzw. Sicherheiten des jeweiligen Bewerbers

Der IKTW e.V. weder ein Finanzierung des jeweiligen Projekts noch übernimmt er Haftung für die Finanzierung oder den Erfolg einer Wohnungsbaugenossenschaft. Der IKTW e.V. beschränkt sich auf die Suche nach geeigneten Bewerbern und Immobilien für eine neue Wohnungsbaugenossenschaft und den Gründungsakt (Mantel) einer Wohnungsbaugenossenschaft. Weiterhin unterstützt der IKTW e.V. die Bewerber und die jeweilige Wohnungsbaugenossenschaft bei der Gründung und dem Betrieb durch die fördernden Mitglieder und Partner. Aus diesem Grund können auch gegenüber dem IKTW e.V. keine Sicherheitsleistungen erbracht werden, für die der IKTW e.V. eine Haftung übernimmt.

§ 12 Auswahl der Bewerber; Kündigung

Ziel der Auswahl der Bewerber ist es ein harmonisches Zusammenleben der späteren Mitbewohner sicher zu stellen. Ein Bewerber ist grundsätzlich qualifiziert, wenn er seine finanzielle Einlage und Sicherheiten für die Geschlossenheit der Finanzierung erbringen kann und er sich mit seinem Anliegen zu dem Vorhaben passt. Weiterhin werden die Rahmenbedingungen der staatlichen Förderung für Wohnungsbaugenossenschaft berücksichtigt. Sollten sich mehr qualifizierte Bewerber für die geplanten Wohneinheiten bewerben, als das Wohneinheiten oder sonstige Räume zur Verfügung stehen, so wird grundsätzlich nach der Dauer der ununterbrochenen außerordentlichen Mitgliedschaft entschieden. Anschließend werden die gelisteten Interessenten berücksichtigt, die sich am besten in das Konzept einfügen werden. Dies sind Handlungsvorgaben für den IKTW e.V. und beinhalten keinen Rechtsanspruch auf Berücksichtigung bei Vergabe von Wohnungen oder sonstiger Räume. Ein Bewerber kann daher nicht auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Wohnungen klagen. Bei der online Bewerbung gilt eine Sonderkündigungsfrist von 14 Tagen nach der Registrierung bzw. Beantragung der Mitgliedschaft. Hierfür gibt es einen Kündigungsbutton auf der Internetplattform. Eine Kündigung per Email ist zulässig. Im Übrigen kann die Mitgliedschaft immer mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Jahres gekündigt werden. Hiervon wird das Recht auf außerordentliche Kündigung nicht betroffen

§ 13 Warteliste

Sollte ein bereits akzeptierter Bewerber, aus welchen Gründen immer, ausscheiden, so werden bisher nicht berücksichtigte Bewerber entsprechend o.g. Kriterien ausgewählt. Nach der Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft bzw. der Geschlossenheit der Finanzierung regelt die jeweilige Wohnungsbaugenossenschaft die Nachfolgeregelung.

§ 14 Haftung und Schadenersatz

Der IKTW e.V. übernimmt keine Haftung für unberechtigte Handlungen der Mitglieder bzw. des Vorstands, Partner oder sonstige Dienstleister. Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden bzw. mittelbare Schäden und entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Im Übrigen haftet der IKTW e.V. und seine für ihn handelnden Personen nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Personen, die durch falsche Angaben oder sonstige Handlungen den Verein, deren handelnde Mitglieder und auch die jeweilige Wohnungsbaugenossenschaft und deren Mitglieder schädigen, haften für den dadurch entstanden Schaden auch gegenüber den Bewerbern einer Genossenschaft. Alle Parteien sind verpflichtet, mögliche weitere Schäden möglichst gering zu halten (Schadenminderungspflicht)

§ 15 Mediation

Vor einer gerichtlichen Klage soll versucht werden, den Streit durch eine Mediation beizulegen. Auf Wunsch wird ein von der IHK oder dem Gericht empfohlener Mediator bestellt.

§ 16 Vertraulichkeit, Betriebsgeheimnis

Die den Mitgliedern, Interessenten und sonstigen Personen übergebenen Unterlagen sind vertraulich. Sie dürfen nur für die vorgesehenen Zwecke genutzt und ansonsten nur an Personen weitergegeben werden, die ebenfalls zur Vertraulichkeit z.B. aufgrund des Gesetzes verpflichtet sind. Das betrifft auch die Kenntnis von Personen und sonstigen Informationen, die in der Datenbank gelistet sind. Der IKTW e.V. wird die ihm übergebenen Daten insbesondere die Angaben zu den Mitgliedern und Interessenten vertraulich behandeln und nur zum Zweck der Gründung und Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften an Dritte weiterleiten.

§ 17 Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Gründung und der Förderung der Wohnungsbaugenossenschaften dienen, werden so lange gespeichert, wie sie für diesen Zweck benötigt werden. Die gelisteten Personen, Mitglieder und Interessenten haben das Recht der Löschung nach Ihrer Kündigung bzw. Listung als Interessent aus dieser Datenbank. Im Übrigen wird auf die Datenschutzregelung verwiesen.

§ 18 Geltung der Satzung

Soweit hier nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gelten die Bestimmungen der Satzung des IKTW e.V.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam oder eine Lücke in diesen AGB vorhanden sein, so bewirkt das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. der Lücke tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Sinn der AGB am besten entspricht.

§ 20 Sonstiges

Im Übrigen gilt die jeweils gültige Satzung des IKtW e.V. Es gilt deutsches Recht, auch wenn es sich um Personen mit anderer Staatsangehörigkeit handelt, soweit nicht zwingend anderes Recht vorgeschrieben ist. Gerichtsstand ist Berlin Der IKTW e.V. ist berechtigt, diese AGB ständig den neuen Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen. Es gelten anschließend die neuen AGB Regelungen

Berlin, den 05. 08. 2026
Bahar Pohlarz, 1. Vorsitzende

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